Lebenserwartung bei Lungenkrebs

Nachsorge & Reha

Die Behandlung von Lungenkrebs kann sehr langwierig und vor allem anstrengend für Körper und Seele sein. Um im Anschluss an die Behandlung wieder zu Kräften zu kommen, empfiehlt es sich, eine Rehabilitation (Reha) anzutreten. Auch regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen sind wichtig, damit dein Behandlungsteam kontrollieren kann, wie sich dein Zustand nach der Therapie entwickelt.

Wieder zu Kräften kommen

Rehabilitation

Bei einer Reha steht dein körperliches und seelisches Wohlbefinden im Mittelpunkt. Rehamaßnahmen dauern meistens etwa 3 Wochen und finden in speziell dafür ausgelegten Kliniken statt, wo du professionelle Unterstützung erhältst. Ziel ist es, mögliche Belastungen der Erkrankung und der Therapie hinter sich zu lassen und wieder in den gewohnten Alltag und/oder Arbeitsleben zurückzufinden. Grundsätzlich existieren drei verschiedene Typen von Rehamaßnahmen:

  • Ziel der onkologischen Reha ist es, den Krebspatient:innen nach der Therapie wieder zu Kräften zu verhelfen. Auch Bewältigungsstrategien für berufliche Problemlagen (z.B. körperliche Defizite in der Ausübung des bisherigen Berufs, berufliche Wiedereingliederung, Arbeitsunfähigkeit) sollen vermittelt werden.
  • Sie bietet eine personalisierte Mischung aus medizinischen Maßnahmen und psychosozialen Beratungsangeboten an, um die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung und Therapie zu mindern.
  • Träger ist in der Regel die Rentenversicherung, manchmal aber auch die Krankenkasse.

  • Sie schließt sich direkt an den Krankenhausaufenthalt an und wird von der Klinik organisiert.
  • Die Patient:innen werden normalerweise vorher nicht entlassen. Falls doch, dann beginnt die AHB spätestens 2 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.
  • Erstbehandlungen, wie Operation, Strahlentherapie oder Chemotherapie müssen abgeschlossen sein. Adjuvante medikamentöse Behandlungen können während der AHB fortgesetzt werden.
  • Das Programm entspricht dem einer onkologischen Reha, berücksichtigt aber, dass Betroffene unmittelbar nach einer Behandlung noch nicht so belastbar sind.
  • Träger der AHB ist die Rentenversicherung.

  • Die berufliche Reha beinhaltet Maßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Ziel ist es, den Betroffenen die Rückkehr zum Arbeitsplatz zu erleichtern, oder sie bei der Suche nach einer neuen Arbeit zu unterstützen.
  • Ähnlich wie bei der onkologischen Rehabilitation ist das Angebot vielfältig. Unter anderem werden Weiter- und Ausbildungen für eine berufliche Neuorientierung angeboten. Aber auch technische Hilfen und Hilfsmittel stehen zur Verfügung, bspw. besondere höhenverstellbare Schreibtische oder auch Hilfsmittel bei schweren körperlichen Tätigkeiten.
  • Für einen möglichst leichten Wiedereinstieg in das Berufsleben kann die berufliche Rehabilitation auch eine stufenweise Wiedereingliederung enthalten. Dabei können Arbeitnehmer mit zunächst wenig Arbeitsstunden an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und diese langsam nach einem individuellen Wiedereingliederungsplan steigern. Dabei müssen sowohl Arbeitgeber als auch die Krankenkasse dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.
  • Häufig ist die Rentenversicherung Träger, aber auch Krankenkassen und Arbeitsagenturen kommen in Betracht.

Das Reha-Programm

Was du in der Reha alles erlebst, wird vorab für dich persönlich zusammengestellt. Das Programm kann unter anderem folgende Angebote umfassen:

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Atemtraining gegen Atembeschwerden oder -not

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Selbsthilfetraining für den Alltag (z. B. der Umgang mit Sauerstoff bei Atemnot)

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Raucherentwöhnung bei Bedarf

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Körperliches Training im Rahmen einer Physiotherapie oder Ergotherapie

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Psychoonkologische Beratung und Betreuung zur besseren seelischen Verarbeitung der Erkrankung

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Entspannungstechniken

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Ernährungsberatung

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Medikamentöse Therapien (z. B. Schmerzbehandlung nach einer Operation, zur Behandlung von Therapienebenwirkungen)

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Einleiten von Nachsorgemaßnahmen

Standort und Art der Behandlung

  • Bei der Beantragung der Reha können bis zu 3 Wunschkliniken angegeben werden. Die Reha-Träger sind zwar nicht verpflichtet, den Klinikwunsch zu erfüllen, tun dies aber häufig.
  • Bei der Wahl der Reha-Klinik spielt es eine Rolle, dass sie für die mit dem Behandlungsteam ausgearbeiteten Rehabilitationsziele geeignet ist. Das bedeutet, dass die Reha-Klinik auf die Krebserkrankung der/des Patient:in eingestellt ist. Besonders wichtig ist jedoch auch, dass sich die Patient:innen in der Einrichtung wohlfühlen.
  • An Lungenkrebs Erkrankte können sich entscheiden, ob sie die Reha stationär oder ganztägig-ambulant durchführen möchten.
  • Bei einer ganztägig-ambulanten Reha halten sich die Patient:innen tagsüber in der Klinik auf, können aber abends nach Hause gehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Heimweg nicht länger als 45 Minuten dauert.
  • Weil sich Reha-Kliniken mit dem passenden Therapieangebot häufig nicht in der Nähe der Patienten befinden, werden die meisten Rehas tatsächlich aber stationär durchgeführt.

Voraussetzungen für eine Reha

Um eine Reha beantragen zu können, musst du die nötigen Voraussetzungen erfüllen:

 

  1. Du musst rehabilitationsbedürftig sein. Das bedeutet, dass du durch deine Krebserkrankung in deinem Beruf oder im Sozialleben eingeschränkt bist.
  2. Du musst rehabilitationsfähig sein, also körperlich und psychisch belastbar genug sein.
  3. Es muss eine gute Chance bestehen, dass sich dein Zustand durch die Rehabilitation verbessert.
Älterer Mann wird von einer Physiotherapeutin in blauer Arbeitskleidung bei der Gehrehabilitation unterstützt.

Wichtige Tipps und Formalia

Einen Reha-Antrag stellen

Den Antrag zur Reha kannst du ganz einfach selbst stellen. Die nötigen Formulare findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung, dort gibt es auch ein Verzeichnis von Reha-Kliniken. Sprich den Antrag vor Abgabe am besten mit deinem Arzt bzw. deiner Ärztin durch und achte darauf, dass du ihn beim richtigen Reha-Träger, meistens der Krankenkasse, stellst. Es ist zwar nicht schlimm, hierbei einen Fehler zu machen, aber es kann die Bearbeitungsdauer unnötig verlängern. In Krankenhäusern gibt es oft Sozialdienste, die dich bei der Beantragung der Reha beraten und an die richtigen Institutionen weitervermitteln können.

Kosten und Finanzen während der Reha

Die direkten Kosten inklusive Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztlicher Betreuung, therapeutischen Leistungen und medizinischen Anwendungen werden von den Rehabilitationsträgern übernommen. Allerdings gibt es ein paar zusätzliche Aspekte der Finanzierung, die es zu beachten gilt.

  • Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen bei manchen der Rehas eine sogenannte Zuzahlung leisten. Bei einer stationären Reha müssen sich Patient:innen an der Übernachtung und Verpflegung beteiligen. Das beläuft sich in der Regel auf bis zu 10 € pro Kalendertag. Allerdings ist die Zuzahlung nur für maximal 42 Tage im Kalenderjahr nötig. Bereits geleistete Zuzahlungen für andere stationäre Krankenhausaufenthalte oder Rehabilitationen werden dabei auf die 42 Tage angerechnet.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) müssen nur für maximal 14 Tage Zuzahlungen geleistet werden. Auch hier werden bereits geleistete Zahlungen angerechnet.
  • Generell müssen Zuzahlungen nur bis zum Erreichen der sogenannten Belastungsgrenze bezahlt werden. Sie beträgt 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt im Kalenderjahr. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt sie sogar nur 1 Prozent der Bruttoeinnahmen.
  • Die Zuzahlung trifft allerdings auch nicht auf jeden zu. Menschen mit geringem Einkommen oder die eine Leistung zur Grundsicherung bekommen, können sich von der Zuzahlung befreien lassen. Auch für Patient:innen, die die Belastungsgrenze erreicht haben, ist eine Befreiung möglich. Dann kann ein Verfahren auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden. Dafür sollten unbedingt die Originalbelege aufbewahrt werden, damit dieses Verfahren möglichst reibungslos ablaufen kann.

  • Auch während der onkologischen und beruflichen Reha sind Patient:innen finanziell abgesichert.
  • Bis zu 6 Wochen lang erfolgt eine Entgeltfortzahlung, bei der Betroffene weiterhin ihr Gehalt erhalten.
  • Nachdem diese Zahlung ausgeschöpft ist, kann der Rentenversicherungsträger ein sogenanntes Übergangsgeld bezahlen.
  • Voraussetzung ist, dass unmittelbar vor Beginn der Reha Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Das kann beispielsweise über das Gehalt oder das Krankengeld erfolgt sein. Aber auch Personen, die kurz vor Beginn der Reha arbeitslos waren, können unter bestimmten Bedingungen Übergangsgeld erhalten. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherungen können dir dabei weiterhelfen.
  • Patient:innen können einen Antrag auf das Übergangsgeld stellen. Meistens bekommen sie die Antragsformulare direkt mit der Bewilligung der Reha.
  • Die Höhe des Übergangsgeldes berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze. Für Menschen ohne Kinder beträgt es maximal 68 % des letzten Nettogehaltes, für Menschen mit Kindern maximal 75 %. Arbeitslose können eine Zahlung in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes erhalten.
  • Bürgergeld wird auch während der Reha weiter ausgezahlt.
  • Übergangsgeld wird während der gesamten Dauer der onkologischen oder beruflichen Rehabilitation gezahlt. Bei der onkologischen Rehabilitation sind das in der Regel maximal 6 Wochen, bei der Wiedereingliederung bis zu 3 Monate. Aber auch für längerfristige Maßnahmen in der beruflichen Rehabilitation kann Übergangsgeld beantragt werden. In diesem Fall ist dann oft die Arbeitsagentur die zuständige Anlaufstelle bzw. Kostenträger.

Nachgesorgt ist vorgesorgt

Nachsorge und Verlaufskontrolle

Ist die Behandlung des Tumors abgeschlossen, beginnt die Phase der Nachsorge, die dazu dient, den Behandlungserfolg zu kontrollieren und rechtzeitig zu erkennen, ob der Tumor zurückkommt (Rezidiv), Metastasen ausgebildet wurden oder ein neuer Tumor entsteht. Zusätzlich soll dir die Nachsorge dabei helfen, eventuelle Lang- oder Spätfolgen der Krebserkrankung und mögliche Nebenwirkungen der Therapie zu erkennen und zu behandeln. Falls es zu einem Rezidiv kommt und deine Erkrankung weiter fortschreitet, ermöglicht die Verlaufskontrolle frühzeitiges Handeln. Im Rahmen der Nachsorge wirst du auch regelmäßig untersucht, bei Bedarf therapiert und kannst eine psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen. Diese kann dir helfen, um trotz der Folgen der Erkrankung deinen Alltag zu meistern.  

  • Wo? Nachsorge- und Verlaufsuntersuchungen werden von deiner Ärztin bzw. deinem Arzt durchgeführt und können sowohl ambulant als auch in der Klinik stattfinden.
  • Wann? Der Nachsorgeplan ist für jede:n Patient:in individuell und abhängig davon, ob der Tumor kurativ behandelt wurde. Der erste Nachsorgetermin findet in der Regel 3 bis 6 Wochen nach dem Abschluss der Ersttherapie statt. Weitere Termine zur Nachsorge folgen in immer längeren Abständen über die nächsten Jahre. Wenn der Tumor noch vorhanden, aber unter Kontrolle ist, finden Verlaufskontrollen alle 1–3 Monate statt.
  • Wie? Deine Ärztin bzw. dein Arzt fragt nach dem allgemeinen Befinden und führt eine körperliche Untersuchung durch.Dabei wird unter anderem die Lungenfunktion überprüft, Röntgen-/CT-Aufnahmen des Brustkorbs angefertigt. Zudem können mögliche Begleiterkrankungen oder Nebenwirkungen thematisiert sowie die Versorgung zuhause und das seelische Wohlbefinden besprochen werden. Basierend auf der Tumorart, dem Krankheitsstadium und der Therapie gestaltet die/der Ärzt:in einen individuellen Nachsorgeplan.
  • Wer zahlt? Die Kostenübernahme ist nicht gesetzlich geregelt und Krankenkassen sind nicht zwingend dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Frag deine:n Ärzt:in, welche Nachsorgemaßnahmen angebracht sind und kontaktiere deine Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.

Deutsches Krebsforschungszentrum, Rehabilitation nach Krebs, Stand: November 2023, URL: https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/rehabilitation-nach-krebs.php (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Deutsche Rentenversicherung, Onkologische Reha, URL: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha.html (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Deutsche Rentenversicherung, Anschlussrehabilitation (AHB), URL: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Anschlussrehabilitation-AHB/anschlussrehabilitation-ahb.html (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Deutsches Krebsforschungszentrum, Rehabilitation nach Krebs, Stand: November 2023, URL: https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/rehabilitation-nach-krebs.php (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Deutsches Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft, Krebsinformationsdienst, Reha und Nachsorge bei Lungenkrebs, Stand: März 2023, URL: https://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/lungenkrebs/nachsorge.php (zuletzt aufgerufen: März 2024)

 

Deutsche Krebsgesellschaft, Lungenkrebs, Lungenkarzinom – Nachsorge und Rehabilitation, Stand: Juli 2018, URL: https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/lungenkrebs/lungenkrebs-nachsorge-und-rehabilitation.html (zuletzt aufgerufen: April 2024)

 

Deutsche Krebsgesellschaft, Onko Internetportal, Lungenkrebs, Lungenkarzinom - Nachsorge und Rehabilitation, Stand: Juli 2018, URL: https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/lungenkrebs/lungenkrebs-nachsorge-und-rehabilitation.html (zuletzt aufgerufen: März 2024)

 

Deutsches Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft, Krebsinformationsdienst, Rehabilitation nach Krebs, Stand: November 2023, URL: https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/rehabilitation-nach-krebs.php (zuletzt aufgerufen: März 2024)

 

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