Leben mit Lungenkrebs
Beruf und Sozialrecht
Eine Lungenkrebserkrankung und ihre verschiedenen Behandlungsphasen können das Leben an manchen Stellen stark beeinträchtigen. Zu der körperlichen und seelischen Belastung, kommen in vielen Fällen auch noch sozialrechtliche Themen, mit denen du dich auseinandersetzen musst. Es kann z. B. sein, dass du für einige Zeit deinen Beruf nicht ausüben kannst oder längere Ausfallzeiten hast, etwa durch einen Reha Aufenthalt.
Um dir einen Überblick zu verschaffen, welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst, haben wir hier die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen für dich zusammengestellt.
Sozialdienst
Eine wichtige Hilfe für Krebskranke
Mit der Diagnose Lungenkrebs kommen nicht nur Fragen zu Therapie und Lebensumständen auf, sondern auch zu finanziellen und organisatorischen Themen.
Für all diese Fragen gibt es Anlaufstellen, die sich mit Sozialleistungen für Krebskranke auskennen bzw. für diese Belange verantwortlich sind. Hier findest du die wichtigsten.

Helfen unter anderem bei Fragen zur Krankenversicherung, Rehabilitation, Rente, Versorgung zu Hause und Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Können den Umfang der notwendigen Unterstützung einschätzen und dementsprechende Rezepte bzw. Verordnungen ausschreiben.
Je nach Krankenversicherung – gesetzlich oder privat, als Angestellte:r oder Beamte:r - fallen die sozialrechtlichen Vergünstigungen wie Krankengeld, Krankentagegeld, Zuzahlungen und Entlastungen wie Haushaltshilfe unterschiedlich aus. Krankenkassen sind auch Kontaktpersonen für die Pflegeversicherung.
Übernimmt meist die Kosten für Rehamaßnahmen und ist für eine eventuelle Erwerbsminderungsrente zuständig.
Übernimmt meist die Kosten für Rehamaßnahmen und ist für eine eventuelle Erwerbsminderungsrente zuständig.
Bei unverschuldeter finanzieller Not aufgrund der Krebserkrankung kann der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe weiterhelfen.
Weitere hilfreiche Informationen findest du im Internet auf der Seite des Beta Institutes.
Kompass im Sozialsystem
Weitere wichtige Anlaufstellen
Für Patient:innen und Angehörige gibt es bei sozialrechtlichen Fragen auch eine unabhängige und kostenfreie Beratung bei:
- den Krebsberatungsstellen, eine Adressliste findest du unter krebsinformationsdienst.de
- der unabhängigen Patientenberatung Deutschland, sie berät im gesetzlichen Auftrag
- dem Infonetz Krebs der Deutsche Krebshilfe
- und bei den Bürgertelefonen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter der Telefonnummer 030/340 60 66 01 (Krankenversicherung) und 030/340 60 66 02 (Pflegeversicherung) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter der Telefonnummer 030/211 911 001 (Rente) und 030/211 911 004 (Arbeitsrecht) und 030/211 911 006 (Behinderung)
Tipps und Antworten rund um Beruf und Recht
Gut informiert mit Sozialpädagoge Manfred Hägele
Leider geht eine schwerwiegende Diagnose wie “Lungenkrebs” auch mit sehr vielen administrativen Fragen einher, denen du dich stellen musst. Wir möchten, dass du dich vor allem auf dein Wohlbefinden und deine Therapie konzentrieren kannst. Daher haben wir hier für dich und deine Angehörigen eine Videoreihe zusammengestellt, in welcher der Sozialpädagoge Manfred Hägele dank seiner langjährigen Erfahrung in der gesundheitsbezogenen Sozialberatung sehr viele Tipps rund um die Themen Beruf, Recht und Rehabilitation gibt.

Rat und Rechtliches
Alles, was du wissen musst
Lungenkrebs tritt meist ab dem 40. Lebensjahr auf, das mittlere Alter liegt bei 69 Jahren. Je nach Lebenssituation gibt es unterschiedliche Bedürfnisse und entsprechend Möglichkeiten der Unterstützung. Bereits im Krankenhaus oder in der Reha kannst du dir von den Sozialdiensten Beratung und Hilfe zu Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten holen. Nachfolgend sind noch einmal wichtige rechtliche Belange aufgeführt, die für dich wichtig sein könnten.
Eine zusätzlich gute Quelle für Informationen um das Sozialrecht ist die Seite des Augsburger Beta-Instituts.
Lungenkrebs und Beruf
Was passiert mit der Karriere?
Wie geht es beruflich weiter? Kann ich überhaupt weiterarbeiten und welche Rechte habe ich? Viele Fragen, die sich nach der Krebsdiagnose in Sachen Beruf stellen und die auch eine ganz existentielle Ebene berühren. Umso wichtiger, dass du hier Bescheid weißt und deine Rechte kennst.

Der Wiedereinstieg in den Beruf kann gelingen, wenn der Genesungsprozess vorangeschritten und die Motivation zum Weiterarbeiten vorhanden ist. Möchtest du an deinen Arbeitsplatz zurückkehren, ist eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) möglich. Damit sollen sich Beschäftigte unter ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung gewöhnen. Finanziert wird diese Wiedereingliederung von der Krankenkasse.
Eine Kündigung wegen langer Fehlzeiten oder mangelnder Belastbarkeit aufgrund der Erkrankung kann laut gesetzlichen Bestimmungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Besteht eine negative Gesundheitsprognose, eine Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen von Arbeitgebern und eine Interessensabwägung zusammen, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Wenn du eine Kündigung erhalten hast, kannst du innerhalb von drei Wochen Widerspruch einlegen, am besten mit Rechtsbeistand.
Lungenkrebs kann in bestimmten Berufen als Folge einer Bloßstellung gegenüber schädlichen Stoffen wie Dämpfen, bestimmten Substanzen oder Asbest auftreten. Weitere Informationen zur Früherkennung und Risikofaktoren von Berufskrankheiten haben wir dir auf dieser Informationsseite zusammengestellt.
Ein Verdacht auf eine Berufskrankheit muss zu jeder Zeit von sowohl der Arbeitsstelle, den (Amts-)Ärzt:innen oder aber den Erwerbstätigen selbst gemeldet werden. Wann eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, ist genauestens definiert. Eine ausführliche Arbeitsanamnese, die Feststellung gesundheitsschädigender Einwirkungen durch die ausgeübte Tätigkeit sowie eine umfassende Analyse der Krankheitsvorgeschichte fließen in das persönliche Gutachten mit ein. Ist die Anerkennung der Berufskrankheit rechtens, hat der bzw. die Betroffene Anspruch auf umfassende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet hierzu eine ausführliche Erklärung sowie Antragsformulare zum Download an. Im besonderen Fall von Asbest bietet der Bundesverband der Asbestose Selbsthilfegruppen e.V. gezielt Informationen und Beratungen an. Die Kontaktdaten findest du unter unseren Adressen und Anlaufstellen.
Ist eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz aufgrund von Einschränkungen nicht möglich, kannst du berufliche Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen, die du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen kannst. Diese sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ umfassen unter anderem Aus- und Weiterbildungsangebote, Zuschüsse zu Fahrtkosten/Fahrzeug oder zu Umbauten in der Wohnung, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können.
Du kannst bei deinem Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Je nachdem wir stark du durch die Erkrankung im Alltag beeinträchtigt bist, erhältst du bei Anerkennung unter anderem mehr Urlaub, einen besseren Kündigungsschutz und steuerliche Vergünstigungen. Mit dem Ausweis sollen die mit der Erkrankung einhergehenden physischen und psychischen Einschränkungen zumindest ein Stück weit ausgeglichen werden. Der Ausweis gilt zunächst für fünf Jahre. Danach wird die Situation neu geprüft.
Wenn die Krebserkrankung vor dem Renteneintrittsalter diagnostiziert wurde und du nicht mehr weiterarbeiten kannst, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Rentenarten und Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Zunächst gilt jedoch der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, dass du eine medizinische Reha-Maßnahme durchführen musst, bevor die Rente beantragt werden kann. Sind medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen nicht möglich oder erfolglos, kann ab einem Schwerbehindertengrad von 50 % eine Altersrente für Schwerbehinderte beantragt werden.
Kannst du nicht mehr oder nur stundenweise arbeiten, ist eine sogenannte Erwerbsminderungsrente möglich. Auch diese ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung, welche prüft, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und in welcher Höhe dir eine Erwerbsminderungsrente zusteht. Vor der Antragsstellung lohnt es sich, eine unabhängige Patientenberatung oder eine:n Sozialrechtsanwält:in aufzusuchen. Alle notwendigen Infos dazu findest du hier.
Rat und Rechtliches
Auch hieran solltest du denken
Wie es nach der Diagnose weitergeht, hängt von einem nicht unwesentlichen Teil auch davon ab, welche Entscheidungen du im Vorfeld getroffen und festgehalten hast. Damit schenkst du dir und deinen Angehörigen Sicherheit und ein ruhigeres Gewissen.
Patientenverfügung
Wenn du vorsorgen und bestimmen möchtest, in welchen Situationen du gewissen medizinischen Maßnahmen zustimmst oder sie ablehnst, ist eine Patientenverfügung nötig. Die Patientenverfügung vertritt dich in Situationen, in denen du entscheidungsunfähig bist und deinen eigenen Willen nicht mehr äußern kannst. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt auf seiner Internetseite Informationen und Vordrucke mit passenden Formulierungen als Textbausteine zur Verfügung. Die Patientenverfügung muss nicht beglaubigt, aber unbedingt eigenhändig unterschrieben werden. Du kannst dich auch beraten lassen, z. B. bei deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin, denn ärztliche Maßnahmen zu verstehen oder zu beschreiben ist für Laien manchmal schwierig. Auch hierzu findest du zusätzliche Informationen auf den Seiten des beta-Institutes.
Vorsorgevollmacht
Wenn dein Wille in der Patientenverfügung festgehalten ist, solltest du sicherstellen, dass dieser auch eingehalten wird. Das kannst du mit einer Vorsorgevollmacht regeln und eine Vertrauensperson als Bevollmächtigte:n benennen. In der Vorsorgevollmacht kannst du die Angelegenheiten ankreuzen, für die du deine Vertrauensperson bevollmächtigen möchtest z. B. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögensvorsorge und vieles mehr. Einen Vordruck findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).
Testament
Auch das Erben ist oftmals ein Tabuthema, über das zu Lebzeiten meist nicht gesprochen wird. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, nach der zunächst Ehe- oder Lebenspartner:innen und Kinder erben. Gibt es keine Partner:innen und Nachkommen, erben die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Wenn das nicht deinen Wünschen entspricht, ist ein Testament sinnvoll. Informationen über die gesetzliche Erbfolge, den Sinn und das Verfassen eines Testaments, findest du unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).
Mehr Informationen zu diesem Thema erhältst du auch durch unsere Sozialberatungs-Videos oder in der betaListe Onkologie.
Zusätzlich stehen dir auch die Internetseiten vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Beta Instituts zur Verfügung.
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/befreiungsliste_arzneimittel/archiv_zuzahlungsbefreiter_arzneimittel_1.jsp (zuletzt aufgerufen April 2024)
https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Ratgeber/01_Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis_node.html (zuletzt aufgerufen April 2024)
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Berufskrankheiten/berufskrankheiten.html (zuletzt aufgerufen Mai 2024)
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Berufskrankheiten/berufskrankheiten.html (zuletzt aufgerufen Mai 2024)
https://www.asbesterkrankungen.de/index.php/startseite.html (zuletzt aufgerufen Mai 2024)
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